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E-Bilanz: Änderungen der Taxonomie 6.9
Mit Schreiben vom hat das BMF den amtlichen Datensatz nach § 5b EStG für die E-Bilanz veröffentlicht (). Dieser ist grds. verpflichtend für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen. Zudem ist eine optionale Anwendung für Wirtschaftsjahre 2025 oder 2025/2026 möglich, eine technische Übermittlung für Echtfälle ist ab Mai 2026 vorgesehen. Die Änderungen der Taxonomie 6.9 basieren überwiegend auf Änderungen des JStG 2024 in Bezug auf Grundlagen der E-Bilanz (§ 5b Abs. 1, § 51 Abs. 4 Nr. 1b, § 52 Abs. 11 EStG) und der Kleinunternehmerbesteuerung, Änderungen bei den Unternehmenskennnummern sowie des Stiftungsprivatrechts und Vereinheitlichungen bei sog. Mitzugehörigkeitsvermerken. Besonders hervorgehoben wird durch das BMF auch die Änderung der zugrunde liegenden gesetzlichen Vorgaben im Zuge des JStG 2024, wonach die Übermittlungspflicht künftig auch die unverdichteten Kontennachweise mit Kontensalden umfasst.
Einordnung
Das BMF veröffentlicht jährlich aktualisierte Taxonomien, die als amtlicher Datensatz bei der Übermittlung der E-Bilanz nach § 5b EStG zu verwenden sind. Nachdem in der Ta...