Gesetzgebung | Entwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (BMF)
Das BMF hat am den Entwurf
eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf
Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche
Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und
Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative
Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 hinsichtlich
der Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber
zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten
Derivategeschäften veröffentlicht.
Das BMF führt hierzu weiter aus:
Mit dem Gesetzentwurf werden die Änderungen der europäischen Investmentfondsrichtlinien (Richtlinie 2009/65/EG (sogenannte OGAW-Richtlinie) und 2011/61/EU (sogenannte AIFM-Richtlinie) durch die neue Richtlinie (EU) 2024/927 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds 1:1 in nationales Recht umgesetzt.
Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, geschlossene Sondervermögen auch im Publikumsfondsbereich aufzulegen. Anbietern von geschlossenen Fonds soll es außerdem leichter möglich sein, Bürgerbeteiligungen im Bereich der erneuerbaren Energien anzubieten.
Durch weitere Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs, des Kreditwesengesetzes, des Wertpapierinstitutsgesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes werden diese Gesetze außerdem an die Verordnung (EU) 2024/2987 (sogenannte EMIR-Verordnung) angepasst und die diese Verordnung begleitende Richtlinie (EU) 2024/2994 umgesetzt.
Mit diesen EU-Rechtsakten wurde der Rechtsrahmen für das sogenannte Clearing durch zentrale Gegenparteien (central counterparties, CCPs) in der EU (European Market Infrastructure Regulation, EMIR) überarbeitet. Die Überarbeitung zielt auf eine Verringerung übermäßiger Risikopositionen von EU-Marktteilnehmern gegenüber zentralen Gegenparteien aus Drittstaaten sowie auf eine Stärkung des Clearings in der EU ab.
Der Referentenentwurf ist auf der Webseite des BMF verfügbar.
Quelle: BMF online (lb)
Fundstelle(n):
WAAAJ-97321