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Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
; 2. Änderung aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen
Mit , passt das BMF die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen erneut an.
I. Hintergrund
Die Grundsätze zur ordungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sind eine Verwaltungsanweisung, die vom (BStBl 2019 I S. 1269) erstmals veröffentlicht worden. Diese haben die GDPdU und die GoBS abgelöst. Mittlerweile wurden diese in 2019 neu gefasst und zwischenzeitlich zuletzt mit (BStBl 2024 I S. 374) überarbeitet.
Eine Notwendigkeit zur erneuten Anpassung der GoBD ergab sich nun insbesondere vor dem Hintergrund der Einführung der oblegatorischen E-Rechnung zum .
II. Wesentlicher Regelungsinhalt des BMF-Schreibens v. 14.7.2025
Neben einigen redaktionellen Änderungen (bspw. wird „XML-File“ durch XML-Datei“ ersetzt) passt das BMF nun mit seinem die GoBD in einigen Punkten an.
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