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Warenbewegungen zwischen EU-Mitgliedstaaten
Teil II: Innergemeinschaftliche Lieferung in 22 prüfungs- und praxisrelevanten Fällen
In Teil I dieser Fallstudie in der letzten Ausgabe, SteuerStud 9/2025 S. 572, NWB OAAAJ-93900, wurde bereits der innergemeinschaftliche Erwerb gem. § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG i. V. mit § 1a UStG thematisiert. Der nachfolgende Teil II der Fallstudie schließt hieran an und widmet sich der innergemeinschaftlichen Lieferung gem. § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG i. V. mit § 6a UStG. Die Mini-Klausur am Ende veranschaulicht abschließend die Gesamtzusammenhänge.
I. Voraussetzungen der innergemeinschaftlichen Lieferung nach § 6a UStG
1. Allgemeines zur innergemeinschaftlichen Lieferung
Die innergemeinschaftliche Lieferung stellt eine Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG i. V. mit § 6a UStG dar. Ziel dieser Regelung ist es, das sog. Bestimmungslandprinzip europäisch umzusetzen und infolgedessen Lieferungen von der deutschen Umsatzsteuer zu befreien, wenn diese unter bestimmten Voraussetzungen in einen anderen Mitgliedstaat gelangen.
Die Regelung des § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG ist dazu als sog. echte Steuerbefreiung angelegt. Dies bedeutet, dass der Lieferer trotz der Steuerbefreiung weiterhin den Vorsteuerabzug geltend machen kann (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. mit Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. mit Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG). Folglich können deutsche Unternehmer ihre Waren ohne etw...