Gesetzgebung | Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (BMF)
Das BMF hat am
den
Referentenentwurf einer "Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher
Verordnungen" veröffentlicht.
Hintergrund: Seit dem Erlass der Sechsten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2432) hat sich in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Anpassungsbedarf ergeben. Der vorliegende Verordnungsentwurf greift diesen Bedarf zusammenfassend in einer Mantelverordnung auf.
Folgende Änderungen sind vorgesehen::
Erlass einer Rechtsverordnung zur Umsetzung der Notifizierung des Wechsels von der Freistellung- zur Anrechnungsmethode nach dem DBA-Litauen zur Vermeidung einer doppelten Nichtbesteuerung
Änderungen der EStDV:
Anpassung der Grenzen, nach denen eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile steuerlich nicht als Betriebsvermögen behandelt werden müssen (§ 8 EStDV)
Normierung einer rechtssicheren und einheitlichen Vorgehensweise bei der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück nach dem Verhältnis der Verkehrswerte auf den Grund und Boden sowie das Gebäude unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und den anerkannten Grundsätzen der Verkehrswertermittlung von Grundstücken (§ 9b EStDV)
Ergänzung der Kriterien für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer im Sinne des § 7 Absatz 4 Satz 2 EStG und Vorlage eines für diese Zwecke nach persönlicher Vorortbesichtigung erstellten Gutachtens (§ 11c EStDV)
Anpassung des in § 60 Absatz 1 und 3 EStDV genannten Umfangs, der der Steuererklärung beizufügenden Unterlagen (u. a. Bilanzbestandteile)
Möglichkeit der Rentenversicherungsträger, eine monatliche Sammelanmeldung beim angeordneten Steuerabzug auf Renten beschränkt Steuerpflichtiger vorzunehmen (§ 73e EStDV)
Änderungen der LStDV, durch die die Digitale LohnSchnittstelle erweitert wird (§§ 4, 8 LStDV)
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB), durch die die vorzulegenden Dokumente beim Zulassungsantrag für die Steuerberaterprüfung sowie beim Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung angepasst werden (§§ 4, 5 DVStB)
Änderung der StBVV, durch die die Regelung zur Dokumentenpauschale an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz angeglichen wird (§ 17 StBVV)
Änderungen der UStDV
Anpassung der §§ 61 und 61a UStDV im Zusammenhang mit den Änderungen des § 122a AO
Folgeänderung, die zur Aufhebung des § 66 UStDV führt
Erweiterung des § 73 UStDV um eine elektronische Form des Abwicklungsscheins
Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung (UStZuStV) aufgrund organisatorischer Umstrukturierungen im Saarland
Änderungen der ErbStDV
Ausweitung der Anzeigepflichten von Grundbuchämtern gegenüber den Erbschaftsteuerfinanzämtern bei Eigentümerwechsel aufgrund eines nach EU-Recht im Ausland ausgestellten Erbnachweises (§ 7 ErbStDV)
Anpassung des Musters 5 zu § 7 ErbStDV
Einführung einer Anzeigepflicht der Nachlassgerichte in Bayern gegenüber den Erbschaftsteuerfinanzämtern bei Erbenermittlung von Amts wegen
Änderung des § 4 der Steueridentifikationsnummerverordnung (StIdV), mit der eine Löschungsfrist der zu einer Person gespeicherten Daten nach § 139b Absatz 3 AO normiert wird
Änderung der FATCA-USA-Umsetzungsverordnung (FATCA-USA-UmsV), durch die das Bußgeld für Verstöße gegen die Meldepflichten auf bis zu 50 000 Euro festgelegt wird
Redaktionelle Anpassungen der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (FzgLiefgMeldV)
Änderung der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV), mit der § 25 BsGaV an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes angepasst wird
Außerkrafttreten folgender Verordnungen:
Deutsch-Luxemburgische Konsultationsvereinbarungsverordnung (KonsVerLUXV)
Deutsch-Niederländische Konsultationsvereinbarungsverordnung (KonsVerNDLV)
Der Verordnungsentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Am wurde der Entwurf an die Bundesministerien, die Länder sowie die Verbände und Interessenvertretungen zur Stellungnahme versendet.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
MAAAJ-97106