Gesetzgebung | Bundeskabinett beschließt Rentenpaket 2025 (BMAS)
Das Bundeskabinett hat am
das
Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen
Gleichstellung der Kindererziehungszeiten („Rentenpaket 2025“)
beschlossen. Damit sollen drei zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrages
umgesetzt werden: die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48
Prozent bis 2031, die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeit in
der Rentenversicherung für vor 1992 geborene Kinder sowie die Aufhebung des
Anschlussverbots bei sachgrundlosen Befristungen für Personen nach Erreichen
der Regelaltersgrenze.
Zu den Inhalten des Rentenpakets 2025 führt das BMAS weiter aus:
Haltelinie für das Rentenniveau
Das Rentenniveau von 48 Prozent wird bis 2031 gesichert. Die bereits bis Ende 2025 gültige Haltelinie für das Rentenniveau wird nun bis zum verlängert.
Für alle Rentner bedeutet dies, dass die Renten grundsätzlich so stark erhöht werden, wie es die Lohnentwicklung vorgibt. Dabei werden Veränderungen bei den Sozialabgaben der Rentner sowie der Beschäftigten berücksichtigt.
Ohne diese gesetzliche Maßnahme würde das Rentenniveau in den Jahren nach 2025 von der Lohnentwicklung abgekoppelt und bis 2031 voraussichtlich um rund einen Prozentpunkt auf 47 Prozent absinken.
Durch die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent fällt eine Rente von beispielsweise 1.500 Euro zum um etwa 35 Euro pro Monat höher aus. Das ist ein Plus von 420 Euro im Jahr.
Auch wenn das Niveau nach 2031 aufgrund der dann wieder wirksam werdenden Dämpfungsfaktoren sinkt, bleibt dieser Unterschied dauerhaft erhalten. Das heißt, dass das Rentenniveau auch in den Jahren nach 2031 um rund einen Prozentpunkt höher bleibt als ohne die Reform. Damit profitieren von der Sicherung des Rentenniveaus auch gerade diejenigen, die heute im Berufsleben stehen und erst später in Rente gehen.
Mütterrente III
Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert.
Damit wird die rentenrechtliche Gleichstellung der Erziehungsleistung von Müttern und Vätern unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes vollendet.
Die sog. Mütterrente III tritt am in Kraft. Da ihre technische Umsetzung erst ab möglich ist, wird die Mütterrente III für 2027 rückwirkend ausgezahlt.
Anschlussverbot
Das Anschlussverbot bei sachgrundlosen Befristungen wird für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, aufgehoben.
Weitere Regelungen zur Rentenversicherung
Die Mindestrücklage für die Nachhaltigkeitsrücklage wird vom 0,2-fachen auf das 0,3-fache der durchschnittlichen Ausgaben zu eigenen Lasten für einen Kalendermonat der allgemeinen Rentenversicherung angehoben.
Zudem werden die Regelungen zu den Bundeszuschüssen überarbeitet, vereinfacht und transparenter gestaltet.
Das Rentenpaket 2025 wurde am im Kabinett beschlossen und anschließend dem Bundestag zur weiteren Beratung zugeleitet. Damit kann das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, um die aktuell bis 2025 geltende Haltelinie nahtlos zu verlängern.
Der Regierungsentwurf des Rentenpakets 2025 ist auf der Webseite des BMAS verfügbar.
Weitere Informationen zum Rentenpaket 2025 finden Sie hier.
Quelle: BMAS, Pressemitteilung v. 6.8.2025 (lb)
Fundstelle(n):
CAAAJ-97105