Gesetzgebung | Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (BMF)
Die Bundesregierung hat am
den
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der
Schwarzarbeitsbekämpfung beschlossen. Mit dem Vorhaben soll die Bekämpfung von
Schwarzarbeit verbessert werden.
Zum Regierungsentwurf im Einzelnen:
Mehr Schlagkraft: Durch die Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund und verbesserte Straf- und Bußgeldnormen soll die FKS künftig auf Augenhöhe mit anderen Ermittlungsbereichen wie Polizei, Zoll- und Steuerfahndung agieren und stärker gegen schwere Wirtschaftskriminalität und Organisierte Kriminalität vorgehen können. Damit soll sie Kriminelle oder Personen, die sich in Deutschland ohne Aufenthaltstitel aufhalten, selbst identifizieren können - genauso zügig wie die Polizei.
Zudem soll der Informationsaustausch mit der Polizei insgesamt erheblich verbessert werden. Erweiterte Befugnisse bei der Telekommunikationsüberwachung sollen darüber hinaus dafür sorgen, dass die FKS effizienter gegen Scheinrechnungsbetrug vorgehen kann.
Moderne Datenanalyse und Risikomanagement: Künftig soll eine automatisierte Datenanalyse eingesetzt werden, um große Datenmengen effizient auswerten zu können und so Schwarzarbeit auf die Spur zu kommen. Das ist ein Kernstück des Gesetzentwurfs.
Die FKS soll risikoorientierter und qualitativ hochwertiger prüfen und dadurch wesentlich gezielter gegen unredliche Teilnehmer am Markt vorgehen können. Rechtstreue Unternehmen sollen dagegen entlastet werden, da sie mit weniger Prüfungen der FKS rechnen müssen.
Konkret sollen nun Daten der Landesfinanzbehörden und der Deutschen Rentenversicherung mit den Daten der FKS abgeglichen werden können. Dies soll entscheidend dazu beitragen, Fehlverhalten in den Subunternehmerketten herauszufiltern, Scheinfirmen und deren betrügerische Abdeckrechnungsmodelle zu erkennen und Unternehmen mit Verbindung zur Organisierten Kriminalität zu identifizieren sowie gegen diese vorzugehen.
Risikoorientierte Schwerpunkte: Durch risikoorientierte Prüfungsschwerpunkte soll die FKS Negativtrends und neue Brennpunkte der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung stärker in den Fokus nehmen können.
Aktuell zählen dazu Barbershops, bei denen nicht nur Schwarzarbeit, sondern auch Geldwäsche zu beobachten sind. Darüber hinaus gilt dies für Kosmetik- und insbesondere Nagelstudios, deren Zahl massiv gewachsen ist und wo ein Schwerpunkt illegaler Beschäftigung und teilweise ausbeuterische Beschäftigungsformen festzustellen sind. Daher soll - unterstützt vom Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks - die Friseur- und Kosmetikbranche in den Katalog der von Schwarzarbeit in besonderer Weise betroffenen Branchen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes aufgenommen werden.
Damit verbunden sind eine Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für die Arbeitgeber eine Sofortmeldepflicht bei Neuaufnahme von Beschäftigungsverhältnissen. Das soll die Prüfungen der FKS erheblich erleichtern und dazu führen, dass illegale Beschäftigung, Sozialleistungsmissbrauch, Mindestlohnunterschreitungen und ausbeuterische Arbeitsbedingungen rascher und effizienter aufgedeckt und eingedämmt werden können.
Optimierte, digitalisierte Prozesse: Die Prüfungs-, Ermittlungs- und Ahndungsprozesse der FKS sollen vereinfacht und deutlich effizienter ausgestaltet werden. Prüfungen sollen ohne Medienbrüche und zusätzliche Bürokratiehürden schnell und digital durchgeführt werden können. Dazu sollen die Prüfmöglichkeiten von Arbeitgebern außerhalb des Unternehmenssitzes erweitert werden. Die FKS soll künftig auf elektronische Unterlagen bei den Unternehmen zugreifen können. Das soll insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen entlasten.
Mehr Kompetenzen und effizientere Ahndung: Die FKS soll zukünftig verstärkt selbst ahnden können. Dafür sollen die Prozessabläufe optimiert und die Kompetenzen bei der Verfolgung von Sozialleistungsbetrug ausgebaut werden. Die FKS soll künftig in ihrer Rolle als „kleine Staatsanwaltschaft“ gestärkt werden. Sie soll mehr Verfahren selbständig zum Abschluss bringen können. Neben einfach gelagerten Strafverfahren, bei denen das Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut wird, soll die FKS künftig auch Betrugsfälle, in denen auf Grund von Schwarzarbeit Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden, selbständig ahnden können. So soll sie künftig z.B. bei einem Bürgergeldbezieher, der einer unangemeldeten Erwerbstätigkeit nachgeht, das Ermittlungsverfahren wegen Leistungsbetrugs grundsätzlich allein durchführen können - von der Einleitung des Verfahrens bis zur Bestrafung. Der Fall muss dann nicht mehr an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden. Damit soll die Justiz nachhaltig entlastet und verschlankt werden. Zudem sollen die Verfahren beschleunigt werden, da alles in einer Hand bleibt.
Die Regierung plant, in den nächsten Monaten ein weiteres Sicherheitspaket des Zolls auf den Weg zu bringen. Das Paket beinhaltet insbesondere gesetzliche Maßnahmen für eine verbesserte Bekämpfung von Finanz- und Zollkriminalität.
Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Dort wird in Kürze auch der Regierungsentwurf abgelegt.
Quelle: BMF online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
SAAAJ-97104