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LAG Köln 24.04.2025 6 Sla 302/24, NWB 32/2025 S. 2175

Arbeitsverhältnis | Vorrang einer Änderungs- vor einer Beendigungskündigung

Die Kündigung eines Rechtsanwalts aus betrieblichen Gründen ist sozial nicht gerechtfertigt, wenn eine Änderungskündigung möglich gewesen wäre. Der Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung greift in diesem Fall selbst dann, wenn der Rechtsanwalt in einem Mitarbeitergespräch die alternative Tätigkeit abgelehnt hat.

Anmerkung:

Das Gericht hebt hervor, dass wegen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eine Kündigung nur dann in Betracht kommt, wenn eine Änderungskündigung ausscheidet. Dafür aber hätte im Streitfall der betroffene Rechtsanwalt auch nach einer potenziellen Konfrontation mit der Möglichkeit der Änderungskündigung bei seiner ursprünglichen Weigerung, in das angebotene, weniger attraktive Dezernat wechseln zu wollen, bleiben müssen, was aber nicht geschah. Da es für...

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