Lehrbuch des Zollrechts der Europäischen Union
11. Aufl. 2025
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H. Zollglossar
Abgangszollstelle: Zollstelle, die die Zollanmeldung für die Überführung der Waren in ein Versandverfahren annimmt und bei der der Versand mit der Überlassung in das Verfahren beginnt (Art. 1 Nr. 13 UZK-DelVO).
AKP-Staaten: Länder des afrikanischen, karibischen und pazifischen Bereichs. Waren aus bestimmten Ländern dieses Raums werden beim Import Zollvorteile gewährt.
Aktive Veredelung: Unterart des besonderen Verfahrens (Art. 210 Buchst. d UZK). Eingeführte Nicht-Unionswaren werden im Zollgebiet der Union sog. Veredelungsvorgängen (Art. 5 Nr. 37 UZK) unterzogen, ohne dass Einfuhrabgaben oder sonstige Abgaben bezahlt oder handelspolitische Maßnahmen beachtet werden müssen, soweit diese nicht den Eingang der Waren in das Zollgebiet der Union untersagen (Art. 256 UZK). Regelmäßig, aber nicht verpflichtend, werden die hergestellten Veredelungserzeugnisse danach wiederausgeführt.
Ankunft von Waren: Eingang von Waren in das Zollgebiet der Union, Gestellung, Entladung und Beschau sowie die vorübergehende Verwahrung (Art. 133 - 152 UZK).
Ankunftsmeldung: Meldung der Ankunft eines Seeschiffes oder eines Luftfahrzeugs im Zollgebiet der Union durch den Betreiber bei der ersten Eing...