Lehrbuch des Zollrechts der Europäischen Union
11. Aufl. 2025
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E. Grundlagen der Abgabenerhebung
Schrifttum:
Harden/Herschbach, Zum Verhältnis von delegierter Verordnung und Grundverordnung im Europarecht – Dargestellt am Beispiel der Befugnisübertragung des Art. 126 UZK und seiner Ausgestaltung in Art. 103 UZK-DA, ZfZ 2021, 70; Witte, UZK – Der Zollkodex der Union, 9. Aufl. München 2025
E0001Titel III des UZK regelt das Entstehen, die Erhebung, das Erlöschen und den Erlass sowie die Erstattung von Zollschulden und ihre Absicherung durch Sicherheitsleistung.
E0002Im Vordergrund der Ein- und Ausfuhrabgaben stehen die Zölle. Sie werden in Art. 5 Nr. 20, 21 UZK nicht näher definiert. Der Sache nach sind sie Abgaben, die zumeist an den unmittelbaren Eingang einer Ware in den Wirtschaftskreislauf (Einfuhrzoll) oder ausnahmsweise an das Verlassen des Wirtschaftskreislaufes (Ausfuhrzoll) anknüpfen. Neben den Wirtschaftszöllen gibt es auch Zölle, die allein aufgrund von Verfehlungen entstehen.
E0003Gemäß Art. 5 Nr. 18 UZK begründet die Zollschuld eine persönliche Zahlungspflicht des Zollschuldners (Art. 5 Nr. 19 UZK), einer Person i. S. d. Art. 5 Nr. 5 UZK. Sie ist aus seinem Vermögen zu erfüllen und unterscheidet sich dadurch von der dinglichen Haftung der Ware nach den...