Entsteht die Verpflichtung zur Entrichtung von Grundstückserschließungskosten erst nach Eintritt der Grunderwerbsteuerpflicht des Erwerbsvorganges, so sind die Erschließungskosten auch dann nicht - weder als nichtdauernde Belastung noch als sonstige Leistung - Teil der grunderwerbsteuerpflichtigen Gegenleistung, wenn der Grundstückserwerber sich bereits im Kaufvertrag dem Veräußerer oder auch der Gemeinde gegenüber verpflichtet hat, die künftig entstehenden Erschließungskosten zu tragen. Hieran ändert sich nichts, wenn der Veräußerer an der Durchführung des Kaufvertrages und damit an der Übernahme der Erschließungskosten auch durch die anderen Erwerber eines gesamten Grundstückskomplexes interessiert ist.
Fundstelle(n): BStBl 1971 II Seite 252 BFHE S. 300 Nr. 101, BAAAA-98742
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