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BFH Urteil v. - VII B 29/69 BStBl 1971 II S. 242

Leitsatz

1. Eine schriftliche Abtretung der Kostenerstattungsforderung an den Prozeßbevollmächtigten ist keine genügende Grundlage für eine Festsetzung der Kosten zu seinen Gunsten statt zugunsten der abtretenden Prozeßpartei.

2. Werden die Kosten dennoch für den Prozeßbevollmächtigten festgesetzt, so ist die Kostenfestsetzung wirkungslos.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 242
BFHE S. 57 Nr. 101,
GAAAA-98736

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BFH, Urteil v. 08.12.1970 - VII B 29/69

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