Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Körperschaftsteuer; | Wettbewerbsverbot und verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 KStG)
An den beherrschenden Gesellschafter und gleichzeitigen alleinvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten, aber unentgeltlich tätigen Geschäftsführer einer GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Herstellung und der Vertrieb von Sondermaschinen, Hebe-, Förder-, Antriebs- und Steuerungsanlagen ist, für die Fertigung von Konstruktionsplänen und die Überwachung der Fertigung bis zur Inbetriebnahme gezahlte Vergütungen stellen vGA dar, denn der Gesellschafter-Geschäftsführer ist damit im Geschäftsbereich der GmbH tätig. Weder war eine Befreiung vom Wettbewerbsverbot ausgesprochen noch wurden Geschäftsbereich der GmbH und Tätigkeitsbereich des Gesellschafter-Geschäftsführers im einzelnen räumlich wie organisatorisch abgegrenzt (FG Niedersachsen, rkr. Urt. v. - VI 4...