Geltendmachung von Schadensersatz wegen Falschauskunft
Beschwer
Versicherung an Eides statt
Leitsatz
1. Die Beschwer nach § 40 Abs. 2 FGO muss als Sachurteilsvoraussetzung schon zum Zeitpunkt der Klageerhebung gegeben sein
und kann nicht durch eine nachträgliche Korrektur des Begehrens während der Instanz bis zum Abschluss der mündlichen Verhandlung
geschaffen werden. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Falschauskunft nach Art. 15 DSGVO muss daher gegenüber dem Anspruchsgegner
zunächst außergerichtlich geltend gemacht werden, bevor eine Klage zulässig erhoben werden kann.
2. Ein Anspruch auf Abgabe einer Versicherung an Eides statt, dass die vom Verantwortlichen erteilte Auskunft zutreffend,
richtig und vollständig ist, besteht weder nach der DSGVO noch – mangels planwidriger Regelungslücke – in analoger Anwendung
von § 260 Abs. 2 BGB.
Fundstelle(n): VAAAJ-96760
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.02.2025 - 16 K 16076/23