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BFH Urteil v. - I R 137/68 BStBl 1971 II S. 200

Gesetze: EStG § 49 Abs. 1 Nr. 5 lit. c aa

Leitsatz

1. § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG trifft nicht den Fall, bei dem ein Manuskript als Ergebnis einer selbständigen Arbeit nicht durch denjenigen verwertet wird, der dieses Ergebnis bewirkt hat.

2. Das Finanzgericht ist nicht verpflichtet, im Hinblick auf den Sachverhalt jedem denkbaren Gesichtspunkt nachzuspüren, wenn Parteivortrag und Akteninhalt oder sonstige Umstände hierzu keinen Anlaß geben.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 200
BFHE S. 73 Nr. 101,
SAAAA-98719

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BFH, Urteil v. 16.12.1970 - I R 137/68

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