Berufsrecht | Elektronischer Rechtsverkehr: Großvolumige Dokumente jetzt auch auf USB-Stick einreichbar (BRAK)
Im elektronischen Rechtsverkehr
können bei Gericht maximal 1.000 Dateien und maximal 200 MB in einer Nachricht
eingereicht werden. Wer diese Höchstgrenzen überschreitet, soll die Dokumente
auf einem digitalen Datenträger einreichen. Seit Ende Juli können dafür auch
USB-Speichermedien genutzt werden, statt wie bisher nur CD und DVD. Hierüber
informiert die BRAK.
Hintergrund: Soweit Dokumente nach den verfahrensrechtlichen Vorschriften elektronisch bei Gericht eingereicht werden, etwa über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), gelten einheitliche technische Rahmenbedingungen. Diese sind in der aufgrund von § 130a Zivilprozessordnung (und den parallelen Regelungen der anderen Verfahrensordnungen) erlassenen Elektronischer Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geregelt. Darin sind etwa PDF und TIFF als zulässige Dateiformate, die erforderlichen Metadaten und die zulässigen Wege für die Einreichung vorgeschrieben.
Hierzu führt die BRAK weiter aus:
Die dafür jeweils geltenden technischen Standards u.a. für die Dateiformate und die aktuell geltenden Höchstgrenzen für Dateianhänge regelt die Bundesregierung in aufgrund von § 5 I ERVV erlassenen Bekanntmachungen. Seit 2023 können in einer beA-Nachricht maximal 1.000 Dateien und maximal 200 MB versandt werden. Dies ist in Nr. 3 der 2. Elektronischer Rechtsverkehr-Bekanntmachung (ERVB) 2022 geregelt.
Sofern glaubhaft gemacht wird, dass diese Höchstgrenzen nicht eingehalten werden können, sieht § 3 ERVV vor, dass ein Schriftsatz auch nach den allgemeinen Regelungen – also analog – eingereicht werden kann. Dabei sollen der Schriftsatz und seine Anlagen möglichst auf einem elektronischen Datenträger eingereicht werden. Bislang war dies nach Nr. 4 der 2. ERVB 2022 nur auf CDs und DVDs zulässig.
Nach der neuen ERVB 2025 sind nunmehr auch USB-Speichermedien als Datenträger zugelassen. Nach Nr. 4 c) ERVB 2025 müssen sie mindestens dem USB-Standard 2.0 entsprechen und mit den Dateisystemen exFAT oder NTFS formatiert sein. Diese Dateisysteme werden von den meisten gängigen USB-Sticks genutzt.
Die ERVB 2025 wurde am im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Sie gilt seit dem .
Die ERVB 2025 steht auf der Webseite des BRAK zur Verfügung.
Quelle: BRAK online, Pressemitteilung v. (lb)
Fundstelle(n):
PAAAJ-96668