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Abgabenordnung
Karsten Webel

Abgabenordnung

3. Aufl. 2025

ISBN Online: 978-3-482-77343-3
ISBN Print: 978-3-482-65333-9

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Abgabenordnung (3. Auflage)

Kapitel 13: Erlöschen von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis

Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO) erlöschen gem. § 47 AO insbesondere durch

Daneben gibt es auch weitere Erlöschensgründe. So dürfen z. B. Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nicht mehr gegenüber einem Steuerpflichtigen geltend gemacht werden, wenn sie in einem Insolvenz- oder Schuldenbereinigungsplan aufgenommen wurden (§ 254 Abs. 1 und § 308 Abs. 3 Satz 2 InsO). Ein festgesetztes Zwangsgeld erlischt hingegen gem. § 335 AO, wenn der Steuerpflichtige die ihm obliegende Verpflichtung, die erzwungen werden soll, erfüllt (vgl. S. 86 ff.).

Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen hingegen z. B. nicht durch Niederschlagung (§ 261 AO), Hinterlegung (§§ 241 f. AO) oder Aufteilung einer Gesamtschuld (§ 268 AO).

13.1 Zahlung

Durch Eingang der Zahlung bei der zuständigen Finanzbehörde erlischt der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis. Voraussetzung ist, dass der zu begleichende Anspruch zuvor entstanden ist. Fällig muss er hingegen noch nicht sein.

Die Zahlung führt auch...

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