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Abgabenordnung
Karsten Webel

Abgabenordnung

3. Aufl. 2025

ISBN Online: 978-3-482-77343-3
ISBN Print: 978-3-482-65333-9

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Abgabenordnung (3. Auflage)

Kapitel 11: Die Außenprüfung

11.1 Allgemeines

Neben der Beweiserhebung im Besteuerungsverfahren (§§ 88 und 92 ff. AO, vgl. S. 78 ff.) kann die i. d. R. in den Räumlichkeiten des Steuerpflichtigen durchgeführte Außenprüfung zur Kontrolle der Besteuerung dienen. Insoweit ist neben den Vorschriften der AO auch die BpO zu beachten.

Neben Prüfungen, die sich auf mehrere Steuerarten und Besteuerungszeiträume erstrecken, gibt es auch Außenprüfungen, die sich z. B. nur auf einzelne Steuerarten beschränken (z. B. LSt-Außen- oder USt-Sonderprüfungen).

Bei der USt-Nachschau gem. § 27b UStG oder der gesetzlich nicht geregelten sog. „betriebsnahen Veranlagung“ (, BStBl 2000 II S. 306), die im Rahmen des „normalen“ steuerlichen Ermittlungsverfahrens (vgl. S. 69 ff.) ohne Prüfungsanordnung beim Steuerpflichtigen mit dessen Einverständnis durchgeführt werden, handelt sich hingegen nicht um eine Außenprüfung i. S. des § 193 AO.

11.2 Zulässigkeit und Prüfungszeitraum

Die Zulässigkeit der Außenprüfung richtet sich nach § 193 AO:

  • Gemäß § 193 Abs. 1 AO ist bei Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirten, freiberuflich Tätigen (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) und Steuerpflichtigen i. S. des § 147a AO mit positiven Überschusseinkünften i. H. von mehr als 500.000 € im Kalenderjahr ein...BStBl 1992 II S. 274BStBl 1986 II S. 437

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