1. Die KdU-Richtlinie des Landkreis XXX auf der Grundlage der Mietwerterhebung 2012 in der Fassung des Korrekturberichts vom September 2019 in der Gestalt der im Mai und Juni 2023 erfolgten Gewichtung der Bruttokaltmiete bei den Bestandsmieten beruht für den streitigen Zeitraum von Juli bis Dezember 2014 auf einem schlüssigen Konzept. Dabei beschränkt sich die Amtsermittlungspflicht auf eine nachvollziehende Verfahrenskontrolle. Einer ins Einzelne gehenden Überprüfung bestimmter Detailfragen bedarf es nicht, wenn die Kläger weder gegen das ursprüngliche noch gegen das im Berufungsverfahren nachgebesserte Konzept fundierte Einwände erheben.
2. Die Fortschreibung des Konzepts für Zeiträume ab Januar 2014 nach Maßgabe des Preisindex für die Entwicklung der Mietkosten in Sachsen-Anhalt ist nicht zu beanstanden.
Orientierungssatz:
Orientierungssätze:
Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - angemessene KdUH für einen Zweipersonenhaushalt in Oebisfelde im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt - Umfang der gerichtlichen Überprüfung - Fortschreibung - Preisindex für die Entwicklung der Mietkosten in Sachsen-Anhalt
Fundstelle(n): RAAAJ-96449
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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 13.02.2025 - L 5 AS 296/23