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Grundsteuer | Ermittlung der Grundsteuerwerte nach dem Bundesmodell grundsätzlich verfassungskonform (FG)
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Ermittlung der Grundsteuerwerte nach den §§ 218 ff. BewG in der Fassung des Grundsteuer-Reformgesetzes v. „Bundesmodell“ grundsätzlich verfassungsgemäß ist (Anschluss an FG-Rechtsprechung).
Bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm setzt die Aussetzung der Vollziehung wegen des Geltungsanspruchs jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes zusätzlich voraus, dass ein besonderes berechtigtes Interesse des Steuerpflichtigen an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes besteht, dem der Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zukommt. Bei dieser Prüfung ist das Interesse des Steuerpflichtigen mit den gegen die Gew...