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Einkommensteuer | Verlusttragung bei einem Vorbehaltsnießbrauch an einem Kommanditanteil
(1) Ob die auf einen mit einem Nießbrauch belasteten Kommanditanteil entfallenden Verluste dem Kommanditisten oder dem Nießbraucher zuzurechnen sind, richtet sich grds. danach, wer die Verluste nach den vertraglichen Abreden wirtschaftlich zu tragen hat (Bestätigung der Rechtsprechung). (2) Wird in dem Vertrag über die Bestellung des Nießbrauchs nicht von dem gesetzlichen Leitbild des Nießbrauchs abgewichen, sind die auf einen Kommanditanteil entfallenden Verluste dem Kommanditisten zuzurechnen (Bestätigung der Rechtsprechung; Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 S. 595Nr. 2 EStG; § 99 Abs. 2, § 133, § 157, § 1030, § 1069 BGB; § 166, § 167, § 169 Abs. 1 HGB).
Bei der Bestellung eines Nießbrauchs an einem Gesellschaftsanteil hat der Nießbraucher nach dem gesetzlichen Leitbild keine Verluste zu tr...