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StuB 15/2025 S. 594

Einkommensteuer | Verfahren zur Zulässigkeit des rückwirkenden treaty override in § 50d Abs. 10 EStG nach Rücknahme der Richtervorlage eingestellt

Das BVerfG hat das Verfahren zu einer Richtervorlage betreffend den § 50d Abs. 10 EStG des BFH eingestellt (, NWB BAAAJ-95572).

Hintergrund: Gegenstand des § 50d Abs. 10 EStG ist die steuerliche Behandlung von Einkünften, die aus einer grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehung zwischen einer Personengesellschaft und ihrem Gesellschafter erzielt werden. Für diese Einkünfte überschreibt der Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 50d Abs. 10 EStG einseitig anderslautende Bestimmungen in den vom deutschen Staat geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen. Die im Jahr 2008 eingeführte und im Jahr 2013 nachgebesserte Regelung findet in allen offenen Fällen und damit auch auf bereits abgeschlossene Sachverhalte Anwendung.

Sachverhalt und Verfahrensverlauf: Der I. Senat des BFH hielt dieses Vorgeh...BGBl 1990 II S. 743 ff.BStBl 2014 II S. 791

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