Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zur Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden im Zusammenhang mit § 2a EStG 1990/1997 für die Steuerveranlagung eines Gesellschafters
(1) Werden negative ausländische Einkünfte (§ 2a EStG 1990/1997) von einer Mitunternehmerschaft erzielt, sind Gegenstand der Feststellung der gemeinschaftlich erzielten Einkünfte und der mit ihnen im Zusammenhang stehenden anderen Besteuerungsgrundlagen (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO) auch die Höhe der auf die jeweiligen Beteiligten entfallenden Verlustbeträge und Umstände zur Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen dafür, dass insoweit zugerechnete Verlustanteile nach § 2a Abs. 4 Nr. 2 i. d. F. des § 52 Abs. 3 Satz 5 EStG 1997 n. F. nachzuversteuern sind, erfüllt sind (Bestätigung des Senatsurteils vom - I R 2/15, NWB XAAAG-45098, BStBl 2017 II S. 709). Diese Feststellungen sind für das Steuerfestsetzungsverfahren eines Mitunternehmers bindend (§ 182 Abs. 1 Satz 1 AO). (2) Der in Verbindung mit dem Steuerfestsetzungsverfahren des Mitunternehmers steS. 599hende Feststellungsbescheid nach /1997