Umsatzsteuer | Öffentliche Konsultation zur Aktualisierung der Mehrwertsteuer-Vorschriften für Reisen und Tourismus (Kommission)
Die EU-Kommission hat eine
öffentliche Konsultation eingeleitet, um die Mehrwertsteuervorschriften für den
Reise- und Tourismussektor zu aktualisieren. Damit sollen veraltete
Vorschriften behoben werden, die zu Marktverzerrungen in der EU führen und die
Wettbewerbsfähigkeit einschränken.
Wichtige Interessenträger wie die Mitgliedstaaten, KMU und die breite Öffentlichkeit sind aufgefordert, ihre Gedanken zu Änderungen des Mehrwertsteuersystems für Reisebüros und Personenbeförderungsleistungen mitzuteilen. Die Rückmeldungen aus dieser Konsultation werden zu einem Legislativvorschlag beitragen, der für 2026 erwartet wird.
Laut der EU-Kommission konzentriert sich die Konsultation auf die folgenden zwei Hauptbereiche:
Die Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros, deren derzeitige Steuervorschriften auf ihrer Marge und ihrem Standort beruhen. Dies führt zu Unstimmigkeiten und unfairen Vorteilen für Betreiber aus Drittländern.
Der zweite Bereich sind die Mehrwertsteuervorschriften für die Personenbeförderung, bei denen die Steuern nach der innerhalb der EU zurückgelegten Strecke berechnet werden.
Die Teilnehmer können ihre Rückmeldungen über einen in allen EU-Sprachen verfügbaren Online-Fragebogen übermitteln und Positionspapiere über die Plattform „Ihre Meinung zählt“ der Kommission einreichen. Die Konsultation wird 12 Wochen dauern, wobei weitere Gespräche geplant sind, darunter Treffen mit Vertretern und Unternehmensgruppen.
Weitere Informationen zu den Mehrwertsteuer-Sonderregelungen sind auf der Webseite der EU-Kommission erhältlich.
Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung v. (lb)
Fundstelle(n):
YAAAJ-96331