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BFH Urteil v. - IV R 236/67 BStBl 1971 II S. 83

Leitsatz

Geht der Anteil eines Gesellschafters an einer Personengesellschaft nach dessen Tod auf Grund des Gesellschaftsvertrages entschädigungslos an einen nicht zu den Erben gehörenden Gesellschafter über, so entsteht durch den Wegfall des Kapitalkontos beim Erblasser kein Veräußerungsverlust, wenn der Anteilsübergang auf nicht betrieblichen Gründen beruht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 83
BFHE S. 357 Nr. 100,
KAAAA-98671

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BFH, Urteil v. 20.08.1970 - IV R 236/67

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