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EU-weite Richtlinie zur Cybersicherheit NIS-2
Mit der [i]NIS-2-Betroffenheitsprüfung NIS-2-Richtlinie verpflichtet die EU viele Unternehmen in Deutschland dazu, ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen deutlich zu verschärfen. Obwohl die Umsetzung in Deutschland noch nicht abgeschlossen ist und sich verzögert, sollten sich betroffene Unternehmen auf die Umsetzung vorbereiten. Ob ein Unternehmen voraussichtlich unter den Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie der EU fallen wird, kann mit der NIS-2-Betroffenheitsprüfung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik unverbindlich und selbständig geprüft werden. Zusätzlich hat das Bundesamt einen Entscheidungsbaum veröffentlicht, der der NIS-2-Betroffenheitsprüfung zugrunde liegt.
Quelle und tiefergehende Informationen: BSI, https://go.nwb.de/fxyyl