Sozialversicherung | Künstlersozialversicherung: Abgabe sinkt im Jahr 2026 auf 4,9 Prozent (BMAS)
Das BMAS hat zur
Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026 (KSA-VO 2026) die Ressort- und
Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird im Jahr 2026
der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 4,9 Prozent
betragen.
Hintergrund: Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit mehr als 190.000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbstständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig Beschäftigte die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 Prozent), finanziert.
Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 5,0 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.
Weitere Informationen zur Künstlersozialversicherung stehen auf der Webseite des BMAS zur Verfügung.
Quelle: BMAS online, Meldung v. (lb)
Fundstelle(n):
SAAAJ-96132