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Pfändung: Freigrenzen angepasst
Die Pfändungsfreigrenzen wurden Anfang Juli 2025 angepasst. Der unpfändbare Grundbetrag beträgt ab dem S. 233 monatlich 1.559,99 € (bisher 1.491,75 €). Je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen erhöht sich der Freibetrag. Bei einer unterhaltspflichtigen Person liegt die neue Freigrenze bei 2.149,99 €. Pfändungsfreigrenzen sollen das Existenzminimum von Schuldnern sichern, bei denen Lohn- oder Gehaltspfändungen durchgeführt werden. Gläubiger dürfen nur Beträge pfänden, die über dieser Freigrenze liegen. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/1wjp8 und https://go.nwb.de/9rtgf.