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Kurzfassung zum Beitrag von Doege/Hauptmann, StuB 15/2025 S. 571

Forderungsverzicht eines GmbH-Gesellschafters

Niels Doege und Christian Hauptmann

Ein Verlust aus einem auflösend bedingten Forderungsverzicht ist bereits im Zeitpunkt des Verzichts zu berücksichtigen und nicht erst, wenn feststeht, dass die auflösende Bedingung nicht mehr eintreten wird. In seinem Urteil vom konkretisiert der BFH die Behandlung eines Forderungsverzichts gegen Besserungsschein durch einen GmbH-Gesellschafter (). Von wesentlicher Bedeutung sind die Entscheidungen zum Zeitpunkt der Verlustberücksichtigung und zum Verhältnis zwischen der Berücksichtigung von Kapitaleinkünften (§ 20 EStG) und gewerblichen Einkünften (§ 17 EStG).

Sachverhalt

Der Kläger war zunächst Kommanditist einer Kommanditgesellschaft (KG). Als diese in finanzielle Schwierigkeiten geriet, gewährte der Kläger ihr Anfang 2009 Darlehen. Im Laufe des Jahres 2009 erfolgte ein Formwechsel der KG in eine GmbH, der steuerlich rückwirkend zum wirksam wurde. Der Kläger war mit einem Geschäftsanteil von 12,8 % am Stammkapital beteiligt und erzielte als Geschäftsführer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Später im Jahr 2009 verzichtete der Kläger gegenüber der GmbH auf sämtliche Darlehensforderungen, aus...

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