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BFH 30.04.2025 X R 12-13/22, Kommentierte Nachricht

Einkommensteuer | Aktivierung von Provisionsansprüchen eines Versicherungsvertreters

Die Aktivierung eines Provisionsanspruchs eines bilanzierenden Versicherungsvertreters hängt davon ab, ob der Anspruch zivilrechtlich entstanden ist. Danach sind die folgenden Fallgruppen zu unterscheiden:

[i]Entstehung des Provisionsanspruchs nach § 92 Abs. 4 HGB1. Entstehung des Provisionsanspruchs nach § 92 Abs. 4 HGB

Knüpft der Provisionsvertrag an § 92 Abs. 4 HGB an, entsteht der Provisionsanspruch erst dann, wenn der Versicherungsnehmer die Prämie gezahlt hat, aus der sich die Provision nach dem Provisionsvertrag berechnet. Es kommt somit darauf an, wie viele Prämienzahlungen der Versicherungsnehmer zu leisten hat, damit der Provisionsanspruch entsteht.

Beispiel:

Ist die Provision erst mit der vollständigen Zahlung der ersten Jahresprämie geschuldet und muss der Versicherungsnehmer die Versicherungsprämien monatlich zahlen, hat der Versicherungsvertret...

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Aktivierung von Provisionsansprüchen eines Versicherungsvertreters

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