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Arbeitshilfe - Stand: 23.07.2025
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung - Angemietete Konferenzräume, Hotelzimmer und Konferenztechnik sind bei einem Konferenz- und Eventveranstalter kein fiktives Anlagevermögen
1. Stellen die angemieteten Wirtschaftsgüter eines Veranstaltungsbetriebs Anlagevermögen oder Umlaufvermögen dar?
2. Sind die Aufwendungen für diese Wirtschaftsgüter dementsprechend bei der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG (Miet- und Pachtzinsen) zu berücksichtigen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (III R 28/24).