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Bedarfsbewertung: Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 BewG?
1. Ist bei der typisierten Bewertung bei der Bestimmung des Bodenrichtwerts die tatsächliche Bebauung oder die laut Bebauungsplan maximal zulässige Bebauung zugrunde zu legen?
2. Kann im Rahmen des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 BewG auch nach Inkrafttreten des Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetzes für Bewertungsstichtage bis nur mit Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts geführt werden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (II R 7/25).