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Arbeitshilfe - Stand: 23.07.2025
Für Zwecke eines vor dem 06.12.2024 verwirklichten Erwerbsvor-gangs nach § 1 Abs. 3 GrEStG kann ein Grundstück nicht gleichzeitig der grundbesitzenden Gesellschaft als auch einer anderen Gesell-schaft zugerechnet werden
Kann für Zwecke eines vor dem verwirklichten Erwerbsvorgangs nach § 1 Abs. 3 GrEStG ein Grundstück nicht gleichzeitig sowohl der grundbesitzenden Gesellschaft (Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 oder 2 GrEStG) als auch einer anderen Gesellschaft (die zuvor einen Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 3 GrEStG verwirklicht hat) zugerechnet werden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (II R 4/25).