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Arbeitshilfe - Stand: 23.07.2025
Schenkungsteuer - Enge Auslegung von § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG?
Schenkungsteuer - Enge Auslegung von § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG - Zum Vorliegen einer "Vermietungstätigkeit, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erfordert" - Unbeachtlichkeit von optional angebotenen gewerblichen Zusatzleistungen.
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (II R 39/24).