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WPK | Altschuldenentlastungsgesetz NRW normiert neue Vorbehaltsaufgabe für WP-Praxen
Im kürzlich vom Landeskabinett in Nordrhein-Westfalen (NRW) verabschiedeten Entwurf des Altschuldenentlastungsgesetzes NRW (ASEG NRW) ist eine neue Prüfungsaufgabe nur für WP-Praxen vorgesehen. Verabschiedet werden soll der Gesetzesentwurf vom Landtag bereits im Juli 2025 und am Tag nach der Verkündung soll das Gesetz auch gleich in Kraft treten. Nach dem Gesetzesentwurf sollen bis zu 50 % der kommunalen Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten in die Schuld des Landes NRW übergehen. Dies soll die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen im Interesse der Allgemeinheit sichern. Vom Land NRW übernahmefähig sind nur solche Kredite, die den im ASEG NRW definierten Schuldcharakter erfüllen. Das muss die antragsberechtigte Kommune nachweisen und dazu nach § 4 Abs. 3 Satz ...