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IDW | Aktuelle Entwicklungen zum Anwenderkreis für die Aufstellung und Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten
Ende Juni dieses Jahres veröffentlichte der Rat der Europäischen Union (EU) seine Position zur Verringerung des Anwenderkreises für die Aufstellung und Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Dazu hatte die EU-Kommission eine Geltung nicht für alle bilanzrechtlich großen Unternehmen, sondern eine Reduzierung auf bilanzrechtlich große Unternehmen mit im Jahresdurchschnitt mehr als 1.000 Beschäftigen vorgeschlagen. Der Rat der EU sieht mit der Geltung für Unternehmen mit im Jahresdurchschnitt mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. € dem gegenüber eine weitere Reduzierung vor, allerdings mit Überprüfungsklausel zur möglichen künftigen Ausweitung, um eine angemessene Verfügbarkeit unternehmensbezogener Nachhaltigkeitsin...