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Abbildung eines negativen Kaufpreises bei einem share-deal im handelsrechtlichen Jahresabschluss
I. Sachverhalt
Die prüfungspflichtige Mutter-GmbH erwirbt im Geschäftsjahr 2025 sämtliche Anteile an der Tochter-GmbH. Hierfür zahlt sie jedoch keinen Kaufpreis, sondern sie erhält von dem bisherigen Gesellschafter der Tochter-GmbH zuzüglich der Anteile noch einen „Zuschuss“. Durch den Zuzahlungsbetrag werden keine Verpflichtungen übernommen, die zu einer Rückstellungsbildung führen.
Die Mutter-GmbH weist die Anteile an der Tochter-GmbH mit dem Erinnerungswert von 1 € in der Bilanz aus und erfasst den übersteigenden Betrag (Zuschuss abzüglich 1 €) als sonstigen betrieblichen Ertrag.
II. Fragestellung
Wie ist das bilanzielle Vorgehen der Mutter-GmbH im Rahmen der Abschlussprüfung zu beurteilen?
III. Lösungshinweise
1. Hintergründe für die Vereinbarung eines negativen Kaufpreises
Aus Sicht des Veräußerers wird ein „Zuschuss“ bzw. negativer Kaufpreis vereinbart, wenn ein in die Krise geratenes Unternehmen aus Sicht des Veräußerers nicht mehr sanierungsfähig ist, jedoch eine Insolvenz des Unternehmens aus Reputationsgründen vermieden werden soll. Der Erwerber hingegen wird die Sanierungsfähigkeit (im eigenen Unternehmensverbund) bejahen. Für die Sanierung des Unternehmens sind finanzielle Mit...