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USt direkt digital Nr. 15 vom Seite 4

Vorsteuerabzug bei Kantinennutzungsverträgen – Eigenbetriebliches Interesse versus unentgeltliche Wertabgabe

Dipl. Finanzwirt (FH) Andreas Wild

Viele Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern eine Kantine zur Verfügung, um eine gesunde Verpflegung zu ermöglichen. Ein attraktives Preis-Leistungsverhältnis kann zudem das Betriebsklima positiv beeinflussen und den Austausch von Informationen innerhalb der Belegschaft fördern. Das FG München hatte sich mit einer praxisrelevanten Frage des Vorsteuerabzugs zu befassen (): Konkret ging es um die Einräumung der Möglichkeit zur Nutzung einer Betriebskantine durch Zeitarbeitnehmer eines Verleihunternehmens und die damit verbundenen umsatzsteuerlichen Konsequenzen und die Frage, ob die vom Verleiher gezahlten Entgelte für die vergünstigte Kantinennutzung durch seine überlassenen Mitarbeiter zum Vorsteuerabzug berechtigen.

I. Leitsätze (nicht amtlich)

  1. Ein entgeltlicher Leistungsaustausch liegt vor, wenn sich ein Unternehmen im Rahmen eines entgeltlichen Kantinennutzungsvertrags verpflichtet, den Mitarbeitern eines anderen Unternehmens die Nutzung der von dem erstgenannten Unternehmen betriebenen Kantine zu denselben günstigeren Konditionen wie den eigenen Mitarbeitern anstelle der mit höheren Abgabepreise...

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