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BFH | Gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Gewinnanteile eines in den USA ansässigen stillen Gesellschafters
Die Klägerin ist eine inländische GmbH. Sie ist Rechtsnachfolgerin der X AG, deren Mehrheitsaktionärin im Streitjahr die Y Corp. in den USA war. Zudem war die Y Corp. stille Gesellschafterin der X AG. Die stille Beteiligung war auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Verlustbeteiligung war auf die Höhe der Einlage begrenzt; eine Beteiligung an den stillen Reserven oder dem Geschäftswert bestand nicht. Die Y Corp. erzielte aus ihrer stillen Beteiligung im Streitjahr einen Gewinnanteil. Das Finanzamt rechnete diesen gem. § 8 Nr. 3 GewStG a. F. dem Gewerbeertrag der X AG hinzu. Hiergegen wandte sich die Klägerin zunächst mittels erfolglosen Einspruchs und anschließend mit einer Klage vor dem Finanzgericht. Das Finanzgericht wies die Klage als unbegründet ab. Hiergegen legte die Klägerin ...