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BFH | Maßgeblichkeit der zeitlichen Abfolge für die Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts im In- und Ausland
Die Klägerin ist eine inländische GmbH & Co. KG und Rechtsnachfolgerin der A-OHG. Letztere war im Streitjahr 2007 zu 98 % an einer englischen General Partnership (GP) beteiligt, die nach deutschem Recht als Personengesellschaft zu qualifizieren ist. Daneben war ein deutsches Ehepaar mit jeweils 1 % an der GP beteiligt; beide waren auch die alleinigen Gesellschafter der OHG. Die GP mietete im Streitjahr ein Büro in Großbritannien an, wo sie auch ihren Gesellschaftssitz hatte. Die GP schloss einen Kreditvertrag mit einer Bank zur Finanzierung von Goldgeschäften; sie übernahm ebenfalls die Abwicklung dieser Geschäfte. Im Streitjahr und in den Folgejahren tätigte die GP Goldgeschäfte. 2008 reichten die Eheleute im Inland ihre Einkommensteuererklärung inklusive beigefügter...