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BFH  - III R 42/24 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Arbeitslosengeld; Differenzkindergeld; Familienleistung; Kindergeld; Polen

Rechtsfrage

Ist der Anspruch auf inländisches Kindergeld vorrangig, wenn weder der Kläger, der in Deutschland ALG II bezieht, noch die zusammen mit den Kindern in Polen lebende Ehefrau und Mutter nicht erwerbstätig sind und in Polen keinen Kindergeldantrag gestellt haben?

Gesetze: EStG § 62, EStG § 64, EGV 883/2004 Art 68

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 18.07.2025):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
BAAAJ-95598