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Das Beherrschungserfordernis bei Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 544Bei der Ertragsbesteuerung ausländischer Betriebsstätten hängt die wesentliche Steuerbelastung von der Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab. Während in DBA für Betriebsstätteneinkünfte regelmäßig die, im Gewinnfall günstigere, Freistellungsmethode vorgeschrieben ist, ist der Gesetzgeber und zugleich Vertragsstaat bemüht, weiße Einkünfte mittels unterschiedlicher Regelungen zu verhindern. In der Folge ergibt sich ein meist kompliziertes und staatenindividuelles Regelungsgefüge, das Streitfragen aufwirft. Der BFH nahm mit einem Urteil v. dazu Stellung, ob es für die Anwendung der nationalen Switch-over-Klausel des § 20 Abs. 2 Satz 1 AStG erforderlich ist, dass im Inland unbeschränkt Steuerpflichtige die ausländische Personengesellschaft, ebenso wie eine ausländische Kapitalgesellschaft für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung, beherrschen.
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I. Sachverhalt
[i]US-LP hielt Markenrechte und überließ diese entgeltlichEine deutsche Kapitalgesellschaft war in den Streitjahren 2007–2015 an einer US-amerikanischen LP, die nach deutschem Rechtsformvergleich als Personengesellschaft zu qualifizieren ist, zu 30 % beteiligt. Die LP erzielte teilweise Lizenzeinnahmen, die in d...