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Statische vs. dynamische DBA-Auslegung
Zwischen Rechtsprechung, Literatur und Finanzverwaltung hat sich der Streit entfacht, ob spätere Fassungen des OECD-Musterkommentars für die Auslegung eines früheren DBA heranzuziehen sind (dynamische Auslegung). Die Rechtsprechung lehnt eine solche Möglichkeit kategorisch ab, wohingegen die Finanzverwaltung sich für die dynamische Auslegung positioniert. Der Verfasser argumentiert zugunsten einer vermittelnden Lösung. Es ist kein „Entweder-oder“, sondern ein „Es-kommt-darauf-an“.
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I. Unter welchen Voraussetzungen kommt eine dynamische Auslegung infrage?
Unter drei Voraussetzungen ist die dynamische Auslegung möglich und sie sollte es sein, weil sie vorteilhaft für die Rechtsanwendung ist und aus Rechtsstaatsgesichtspunkten unbedenklich ist. Die Voraussetzungen, unter denen die dynamische Auslegung überhaupt in Frage kommt: (1.) Gleichheit oder weitestgehende Ähnlichkeit der auszulegenden DBA-Vorschrift und der im OECD-Musterkommentar ausgelegten Vorschrift, (2.) keine Auslegung contra oder praeter legem und (3.) der Wille der Vertragsparteien wird respektiert.
II. Warum eine dynamische Auslegung?
Unter diesen Voraussetzungen kommt die ...