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Einkommensteuer | Aktivierung von Provisionsansprüchen bei Versicherungsvertretern (BFH)
Der Zeitpunkt, zu dem
Provisionsansprüche von Versicherungsvertretern zu aktivieren sind, bestimmt
sich nach der Vertragsgestaltung im jeweiligen Einzelfall. Diese kann an das in
§ 92 Abs. 4
HGB geregelte gesetzliche Leitbild anknüpfen, muss dies
aber nicht (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 92 Abs. 4 HGB hat der Versicherungsvertreter Anspruch auf Provision (§ 87a Abs. 1 HGB), sobald der Versicherungsnehmer die Prämie gezahlt hat, aus der sich die Provision nach dem Vertragsverhältnis berechnet.
Sachverhalt: Streitig ist, zu welchem Zeitpunkt Provisionsforderungen aus einer Tätigkeit als Versicherungsvermittler unter Beachtung des § 92 Abs. 4 HGB zu aktivieren sind:
Der Kläger arbeitet als Versicherungsvermittler für das Unternehmen U als Handelsvertreter i.S. d...