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BFH 10.04.2025 VI R 29/22, StuB 14/2025 S. 556

Einkommen-/Lohnsteuer | Steuerfreistellung des niederländischen Arbeitslohns im Ansässigkeitsstaat Deutschland auch bei Anwendung der niederländischen 30 %-Regelung

Der für eine Tätigkeit im Königreich der Niederlande gezahlte Arbeitslohn eines in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Arbeitnehmers ist auch insoweit nach Art. 14 Abs. 1 i. V. mit Art. 22 Abs. 1 Buchst. a DBA-Niederlande 2012/2016 unter Anwendung des Progressionsvorbehalts von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, als der Arbeitnehmer den Arbeitslohn aufgrund der sog. 30 %-Regelung steuerfrei erhalten hat (Bezug: § 1 Abs. 1 Satz 1, § 19 Abs. 1 EStG; Art. 14 Abs. 1, Art. 22 Abs. 1 Buchst. a DBA-NLD 2012/2016).

Praxishinweise

(1) Niederländische Arbeitgeber können nach Art. 31a Nr. 2 Buchst. e des niederländischen Lohnsteuergesetzes (Wet op den loonbelasting 1964) i. V. mit Art. 10ea der niederländischen Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (Uitvoeringsbesluit loonbelasting 1965) i. V. mit Paragraph 17.4 des niederländischen Lohnsteuerhandbuchs 2019...

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