Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 29.01.1992 VIII K 4/91

Finanzgerichtsordnung; | Geschäftsverteilungsplan des BFH (§ 21g GVG)

Wie der BFH in seinem Beschl. v. - VIII K 4/91 ausführt, wahrt die Besetzungspraxis des BFH den verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters. Dem Beschl. sind folgende Leitsätze vorangestellt: (1) Mängel eines nach § 21g Abs.2 GVG aufzustellenden Geschäftsverteilungsplans führen grds. nicht zu einer vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts i.S. von § 579 Abs.1 Nr.1 ZPO i. V. mit § 134 FGO. (2) Wird die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Beschwerdeverfahrens mit der Begründung beantragt, das Beschwerdegericht sei bei der Beschlußfassung nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen (§ 579 Abs.1 Nr.1 ZPO), so ist der Wiederaufnahmeantrag nur zulässig, wenn die zur Begründung des Mangels vorgetragenen Tatsachen eine Verletzung des Art.101 Abs.1 Satz 2 GG ergeben.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen