Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
SV-Status | „Ehrenamtlich“ tätige Vizepräsidentin eines Vereins
Erhält die „ehrenamtlich“ tätige Vizepräsidentin eines eingetragenen (Anwalts-)Vereins, der die Interessen seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit und gegenüber staatlichen Organen vertritt, für ihre Tätigkeit eine signifikante Aufwandsentschädigung (hier: eine Aufwandspauschale von bis zu 4.000 €/mtl.), so liegt eine abhängige Beschäftigung i. S. des § 7 Abs 1 SGB IV vor.
Nach Auffassung des Gerichts stellen die (pauschalen) Zuwendungen aus objektiver Sicht und in Abgrenzung zum Ehrenamt eine Vergütung dar, die als Gegenleistung für die bei der Ausübung des Amts aufgewendete Arbeitszeit und -kraft gezahlt werden. Der zur Ausübung der in Rede stehenden Vorstands- oder Präsidiumstätigkeiten in Betracht kommende Personenkreis besteht ausschließlich aus Rechtsanwält...