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OLG Hamm Urteil v. - 10 U 28/24

Gesetze: BGB § 2303; BGB § 1589; PStG § 55; PStG § 54; PStG § 27

Leitsatz

Leitsatz:

Die nachträgliche Eintragung der festgestellten Vaterschaft durch Beischreibung eines sogenannten Randvermerks nimmt an der Beweiswirkung der Beurkundungen in den Personenstandsregistern nach § 54 Abs. 1 S. 1 PStG teil. Der Beweis der Unrichtigkeit steht gemäß § 54 Abs. 3 PStG offen.

Fundstelle(n):
NAAAJ-95315

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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OLG Hamm, Urteil v. 21.11.2024 - 10 U 28/24

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