Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 des Zehnten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB X) über die Höhe von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung für das Jahr 2016 und dabei darüber, ob dem Kläger angesichts des Fehlens einer Übergangsregelung im Zusammenhang mit der Einführung einer periodengerechten Beitragsbemessung freiwillig Krankenversicherter ab dem Jahr 2018 (§ 240 Abs. 4a des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch <SGB V> in der Fassung vom 4. April 2017 <BGBl. I 778>) ein Ausgleich für die gemessen an der erst später feststehenden tatsächlichen Einkommenshöhe für 2016 zu hohe Beitragsbelastung gewährt werden müsste.