Verwaltungsrecht | Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichte aktualisiert (BRAK)
Der Streitwertkatalog für die
Verwaltungsgerichtsbarkeit liegt seit dem in einer aktualisierten
Fassung vor und wurde umfassend überarbeitet. Hierüber informiert die
BRAK.
Hintergrund: Für beim BVerwG anhängige Verfahren werden Gerichtsgebühren erhoben. Rechtsgrundlage ist das Gerichtskostengesetz. Grundlage für die Bemessung der Gerichtsgebühren ist der Streitwert. Er wird vom Gericht festgesetzt. Die Höhe des Streitwerts richtet sich nach dem Ziel, das mit dem Verfahren verfolgt wird. Der Streitwertkatalog enthält Vorschläge für die Streitwertfestsetzung. Die gerichtliche Festsetzung des Streitwerts ist auch für die Berechnung der gesetzlichen Gebühren von Rechtsanwälten verbindlich.
Der Streitwertkatalog spricht Empfehlungen aus, die die Verwaltungsgerichte im Rahmen ihres Ermessens bei der Festsetzung des Streitwerts zu Grunde legen können. Die Neufassung soll aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und Anregungen aus der Anwaltschaft Rechnung tragen.
Hierzu führt die BRAK u.a. weiter aus:
Grundlage der Neubewertung war eine umfangreiche Umfrage zur Streitwertpraxis bei den Verwaltungsgerichten der Länder und beim BVerwG. Darüber hinaus wurden – wie bereits bei früheren Aktualisierungen – praxisrelevante Hinweise der BRAK sowie des Deutschen Anwaltvereins (DAV) einbezogen. Ziel war es, eine konsistente und möglichst einheitliche Streitwertpraxis zu fördern.
Der Streitwertkatalog enthält grundsätzlich – soweit nicht auf gesetzliche Bestimmungen hingewiesen wird – keine normativen Vorgaben, sondern orientiert sich an § 52 GKG sowie § 33 Abs. 1 RVG und bietet lediglich unverbindliche Empfehlungen für verschiedene verwaltungsrechtliche Verfahrensarten im Rahmen der richterlichen Ermessensausübung.
Die aktualisierte Fassung des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist auf der Webseite des BVerwG veröffentlicht.
Quelle: BRAK online, Meldung v. (lb)
Fundstelle(n):
XAAAJ-95274